Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“: Grausamkeiten und Tierquälerei beenden und Arten schützen

Das kleine Österreich hat 9 verschiedene Jagdgesetze und eine dreistellige Zahl an Jagdverordnungen. Dieselben Tierarten werden je nach Bundesland willkürlich verschieden behandelt, aber überall in unterschiedlicher Weise grausam. Österreich und seine Tiere brauchen ein Bundesgesetz, das die Jagd an ökologische Grundsätze und eine ethisch vertretbare Behandlung der Tiere bindet. Dafür steht das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“.

Es besteht eine enorme Diskrepanz zwischen den Sonntagsreden von der Jagd als „Tier- und Naturschutz“ und den tatsächlichen tierquälerischen und ökologisch unsinnigen Jagdmethoden der herkömmlichen Jagd. Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat daher 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes(grundsatz)gesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php).

Hier eine Auswahl der wichtigsten Punkte:

Verbot der Tötung von Haustieren: Das Erschießen von Hunden und Katzen, im Jagdjargon verächtlich „Raubzeug“ genannt, ist doppelt grausam. Diese Tiere sind oft Familienmitglieder und besonders Kinder werden durch den gewaltsamen, nicht nachvollziehbaren Tod ihrer Freunde schwer getroffen. Schluss damit!

Verbot der Fallenjagd: Fallen verletzen die Tiere oft schwer, und selbst wenn sie unversehrt gefangen werden, erleidet das betroffene Tier in der Falle stunden- oder gar tagelange Todesangst. Fallenjagd ist extrem grausam und muss verboten werden.

Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten: Tiermütter zu erschießen oder in Fallen zu erschlagen, so dass die Tierkinder qualvoll verhungern, stößt selbstverständlich auf breiteste Ablehnung. Warum haben so viele Tierarten in mehreren Bundesländern keine Schonzeiten? Wir fordern, dass alle jagdbaren Tiere eine Schonzeit zumindest für die Zeit der Jungenaufzucht haben.

Schluss mit der grausamen Baujagd: Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Die Jagd ist davon aber ausgenommen. Die Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gehetzt werden, ist eine doppelte Tierquälerei – gegenüber Füchsen und Dachsen ebenso wie gegenüber Hunden. Wir fordern ein Verbot dieser grausamen Praxis.

Gefährdete Tierarten schützen, nicht schießen: Jäger töten in Österreich Tiere wie Turteltauben, Tafelenten und Rebhühner, obwohl deren Populationen massiv eingebrochen sind. Wir fordern, dass gefährdete Tierarten aus dem Jagdrecht gestrichen werden.

Fokus auf Ökologie statt auf Jagd-Eigeninteressen: Unter dem Euphemismus der „Hege“ töten Jäger zehntausende Tiere vom Fuchs bis zum Eichelhäher, nur weil sie diese als Konkurrenz um ihre „Zielwild“- Jagdstrecke wahrnehmen. Wildtiere sind aber kein Eigentum der Jäger, über das sie beliebig verfügen können. Die Jagd muss sich dringend auf Ökologie und Gemeinwohl besinnen.

Schluss mit dem Aussetzen gezüchteter Tiere zum Abschuss: Vor allem Fasane und Stockentenhybride werden noch immer in Massentierhaltung gezüchtet und dann ausgesetzt. Dies dient nur der Vergrößerung der Jagdstrecke und dem Abschuss-„Spaß“. Ein solcher Umgang mit Tieren ist perfid und unethisch.

Helfen Sie unseren Wildtieren! Bitte unterschreiben Sie das Volksbegehren und werben Sie bitte in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für das Volksbegehren, das alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID Austria unterschreiben können.

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer

Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“

Das Volksbegehren wird getragen von: AG Wildtiere, Ökologischer Jagdverband Österreichs, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken